Andere Länder, andere Verkehrsregeln
Wie lange hast du dich auf deine Reise gefreut, hast darauf hingearbeitet und vielleicht auch sogar die Tage im Kalender abgehakt und endlich ist der Tag da! Deine Koffer sind gepackt und los geht’s! Viele wunderschöne Tage in der Ferne, oder aber auch in Deutschland selbst, liegen vor dir und die Tristesse und Müdigkeit des Alltags fällt allmählich von den Schultern ab.
Doch auch der schönste Augenblick geht vorüber und die langersehnte Reise findet irgendwann mal ein Ende. Dann heißt es: alles zurück in den Koffer – sich vielleicht noch fragen, wie man das vorher alles rein bekommen hat – und zurück nach Hause, zurück nach Deutschland.
Aber so schnell willst du deinen Urlaub noch nicht hinter dir lassen und versuchst, so viel wie möglich davon zu behalten. Was also tun?

Erinnerungen an deine Reise
Obwohl die Erinnerungen an deine Reise in Gedanken immer präsent sind, so ist es doch schön, sich die Glücksmomente oder auch Marmeladenglasmomente immer wieder vor Augen führen zu können. Am einfachsten geht das mit einem Fotoalbum.
Aber nicht immer sind es schöne Fotos, die uns an den Zielort zurückbringen und das Gefühl von Leichtigkeit wieder aufleben lassen. Manchmal kann es auch vorkommen, dass ein etwas anderes Foto zur (negativen) Erinnerung beiträgt. Ein Foto, das uns auf unserer Reise bei einer Unbedachtheit zeigt und im Nachhinein sehr viel Geld kostet: das Foto aus dem Blitzer bei der Übertretung der Geschwindigkeit oder einem anderen Verstoß gegen die ausländischen Verkehrsregeln.
„Wenn du im Ausland geblitzt wirst, macht das nichts! Die finden dich in Deutschland nicht!“
Dieser volkstümliche Irrglaube ist weit verbreitet und wird auch heute noch von Mund zu Mund weitergetragen.
„Du wurdest geblitzt? Kein Problem. Die finden dich nicht und falls doch, dann ist der Verwaltungsaufwand viel zu hoch, um den geringen Betrag bei dir einzutreiben.“ Weit gefehlt! Denn was vielleicht einst mal gegolten hat, gilt heute schon lange nicht mehr. Die europäischen Vollstreckungsbehörden arbeiten besser denn je zusammen und selten ist dabei das Glück auf Seiten des Verkehrssünders. Und dabei werden sich noch viele wundern, wie schnell alles vonstattengehen kann.
Verkehrsregeln über Verkehrsregeln – Der deutsche Bußgeldkatalog
Welche Sanktionen in Deutschland auf den Pkw- oder LKW-Fahrer warten, der die deutsche Straßenverkehrsordnung überreizt, ist aus dem aktuellen Bußgeldkatalog ersichtlich.
In Deutschland gilt innerorts ein Tempolimit von 50 km/h, außerorts ist dieses von der jeweiligen Gewichtsklasse des Fahrzeuges abhängig – für PKWs bis zu 3,5 t gilt eine Begrenzung von 100 km/h. Auf deutschen Autobahnen ist ein Tempolimit bislang nicht vorgesehen, dort hat man sich jedoch an vorhandene Verkehrsschilder zu halten. Es gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
So viel zu den deutschen Geschwindigkeitsregeln, doch diese gelten längst nicht überall. Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte sich vorher unbedingt die dort geltenden Richtlinien anschauen, denn diese können sich von den deutschen Verkehrsregelungen sehr deutlich unterscheiden. Im Internet ist schnell eine Antwort auf diese Frage gefunden. Wem der Rechercheaufwand allerdings zu groß ist, kann sich auch auf die Informationsschilder auf den Autobahnen verlassen.
Wer sich also vor der Reise nicht über die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen oder innerorts informiert und auch die Promillegrenze außer Acht lässt, den kann nach der Rückkehr eine Überraschung erwarten.
Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland
Sollte man im Ausland doch mal zu schnell unterwegs gewesen sein oder andere Verkehrsregeln missachtet haben, kann es sein, dass schon sehr bald Post der Vollstreckungsbehörde im Briefkasten eintrudelt. Denn mit dem Inkrafttreten der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen ist die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland möglich geworden. Das heißt: Geldstrafen und/oder Geldbußen, die in Deutschland verhängt werden, werden im europäischen Ausland anerkannt und auch vollstreckt. Dasselbe gilt auch für Geldbußen und Geldstrafen, die innerhalb der Europäischen Union verhangen wurden.
Die zuständige Stelle in Deutschland für ein- und ausgehende Vollstreckungsersuchen ist das Bundesamt für Justiz (BfJ). Dort wird zunächst geprüft, ob die Vollstreckung zulässig ist und ob diese bewilligt wird. Liegen die Voraussetzungen vor, ergeht ein Bescheid, der zugestellt wird. Was gegen diesen noch unternommen werden kann, findet sich auf der Seite des Bundesamtes für Justiz.
Fazit
Es gibt also viele Möglichkeiten, sich an deine Reise zurückzuerinnern und das unbeschwerte Gefühl von Leichtigkeit wieder aufleben zu lassen. Dabei helfen viele Kleinigkeiten, wie wunderschöne Mitbringsel als Andenken, Postkarten oder aber auch Fotos und Videofilme.
Die wohl schönste Alternative ist die Gestaltung eines persönlichen Reiserückblicks und dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt!
Von Bildern in Familienalben bis hin zu selbst gestalteten Fotobüchern ist heutzutage alles möglich und auch übers Smartphone schnell und einfach gestaltet. Wer sich kreativ entfalten möchte, der kann mit Scrapbooking wundervolle Alben erstellen, die einzigartig sind und garantiert für Aufsehen sorgen. Von allzu teuren Fotos (die in einer Vollstreckung enden) wird allerdings abgeraten.
Oder was soll uns vom Urlaub in Erinnerung bleiben? Die schöne Zeit oder vielleicht doch ein Bußgeldbescheid, der zu Hause auf uns wartet?